Der Kirchengemeinderat stellt sich vor

Mitglieder des Kirchengemeinderats sind:
Mathias Beer (stellvertretender Schriftführer), Anke Fetzer (Stellvertreterin des Gewählten Vorsitzenden), Brigitte Grünthal-Keim, Thomas Höfler-Prasser, Andrea Junginger (Stellvertreterin des Gewählten Vorsitzenden), Monika Oreskovic (Schriftführerin), Deborah-Ruth Rehlinger, Maria-Rita Strbic, Hermann Tagscherer (Gewählter Vorsitzender), Siegfried Weiß, Simone Wiehl, Pfarrer Dietmar Krieg
Beratende Mitglieder: Beate Ignatzi (Kirchenpflegerin), Ilse Ortlieb (Gemeindereferentin), Stefan Wietschorke (Gemeindereferent)

Folgende Sachausschüsse wurden vom Kirchengemeinderat eingerichtet:
- Verwaltungsausschuss
- Kindergarten- und Familienausschuss
- Liturgieausschuss
- Festausschuss
Vertretungen:
- Vertreter/in der Kirchengemeinde gegenüber der Kommune
- Vertreter im Dekanatsrat
- Vertreter/innen im Gemeinsamen Ausschuss der Seelsorgeeinheit

Termine des KGR 2023

Die Sitzungen des Kirchengemeinderats sind öffentlich und finden jeweils um 19:30 Uhr im Ketteler-Haus statt. Geplant sind Sitzungen am:

  • Montag, 17.07.2023 - gemeinsame Sitzung der KGR und Pastoralrat der Seelsorgeeinheit
  • Donnerstag, 21.09.2023
  • Donnerstag, 19.10.2023
  • Donnerstag, 16.11.2023
  • Donnerstag, 18.01.2024

Der Kirchengemeinderat (KGR)

1. Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammen gefaßt im "Codex Juris Canonici".
Der Kirchengemeinderat (KGR) wird von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt. Der KGR ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde".

2. Aufgaben in unserer Gemeinde:

  • Verwaltung der Einrichtungen und des Vermögens der Kirchengemeinde
  • verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes
  • Dienstgeber für alle Angestellten der Kirchengemeinde
  • vergibt und verwaltet Erbbaurechte
  • sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.

3. Arbeitsweise:

  • Der Kirchengemeinderat berät in öffentlichen Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt bei einem KGR-Mitglied.
  • In der Regel tagt der KGR einmal im Monat. Zur Sitzung muss schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.
  • Der KGR bildet in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse, diese bereiten ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag als Empfehlung für die KGR-Sitzung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich. Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.