Rückkehr in die Katholische Kirche nach Austritt

Wer die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche durch eine entsprechende standesamtliche Erklärung aufgekündigt hat, später aber wieder zurückkehren möchte, sollte sich mit Pfarrer Dietmar Krieg in Verbindung setzen. Im anschließenden Gespräch werden die Beweggründe erläutert und die Form der Wiederaufnahme vereinbart.

Konfessionswechsel

Wer in einer anderen christlichen Kirche gültig getauft worden ist und in die Katholische Kirche übertreten möchte, muss zuvor seinen Austritt aus der bisherigen Konfession erklären. Dazu ist eine entsprechende Erklärung vor einem Standesamt nötig.

Anschließend bitte auf den zuständigen Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde zugehen. Im Gespräch werden die Beweggründe erläutert und der Ablauf der Aufnahmefeier vereinbart. Es wird nicht noch einmal getauft, in der Regel erfolgt aber in derselben Feier auch die Spendung der Firmung, sofern der Betreffende über 14 Jahre alt ist.

Eltern können für ihre minderjährigen Kinder den Übertritt von einer nichtkatholischen Konfession in die Katholische Kirche erklären.